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Was ist Halal? Halal Definition

Was ist Halal? Halal Definition

„Halal“ (halāl, arabisch حلال) – oder im Türkischen „Helal“. Halal (arabisch ‏حلال‎, halāl) ist ein arabisches Wort und kann mit „erlaubt“ und „zulässig“ übersetzt werden. Die Bedeutung von Halal ist „das Zulässige, Erlaubte und Gestattete”. Somit umfasst Halal alle Dinge und Handlungen, die aus islamischer Sicht gestattet, zulässig und islamkonform sind. Es bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind. Als Dritte der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft steht sie zwischen haram (‏حرام‎), verbotenen, und fard (‏فرض‎), pflichtmäßigen Handlungen. Zwischen halal und haram gibt es eine Grauzone, die makruh (‏مكروه‎) genannt wird. Makruh (verpönt/unerwünscht) bezeichnen alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten sind, jedoch in Richtung haram tendieren. Auch diese Grauzone gilt es für Muslime vorsichtshalber zu meiden.

Ähnlich den Bio-Siegeln oder auch den jüdischen Kosher-Siegeln für Speisen gibt es sogenannte Halal-Zertifikate im Handel. Erreicht werden soll damit die Kennzeichnung von Produkten, bei deren Herstellung die Einhaltung der Halal-Regeln sichergestellt ist.

„Halal – Helal“ – steht für „erlaubt“, „zulässig“ oder „rein“. Als Halal werden alle Dinge und Taten bezeichnet, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind. Im Kontrast hierzu steht

Haram (verbotenen, unrein). Der Grenzbereich zwischen Halal und Haram wird mit

Makruh (unerwünscht) beschrieben. Lebensmittel oder andere Aspekte, die hierunter fallen, sind nicht ausdrücklich verboten, tendieren jedoch in Richtung Haram. Muslime sollten sie daher komplett meiden. Die Frage nach Halal umfasst aber nicht nur Lebensmittel, sondern auch Lebensmittelzusatzstoffe oder Verpackungsmaterialen bis hin zum Transport der Produkte. Halal wird daher zu einem Konzept, welches die Verbesserung des Lebensstandards und Harmonie zwischen Menschen und Natur

 

Verboten sind:

Aus Pflanzen gewonnene Lebensmittel sind grundsätzlich „halal“, ausgenommen sind berauschende und toxische Produkte. „haram“ umfasst alle Dinge, die Muslime nicht verzehren dürfen.

Hinsichtlich der Ernährung gelten nachfolgenden Hauptkategorien als „haram“ verboten:

  • Schweine, Hunde, Schlangen, Affen, fleischfressende Tiere, z. B. Löwen, Tiger, Bären, Raubvögel, z. B. Adler, Geier, Ratten, Skorpione, nicht halal geschächtetes Tier, Reptilien, Amphibien, Insekten, krepierte Tiere, Blut, Rauschmittel, Alkohol und alkoholische Getränke.

 

  • Zu „Schwein“ zählen alle Lebensmittel und Zutaten, die Schweinebestandteile enthalten können oder daraus gewonnen werden, z. B. Gelatine. Schweinefleisch ist verboten, da das Schwein als Allesfresser auch Abfälle und Kot frisst. Nach dem Koran soll der Mensch nur das essen, was „gut“ ist.

 

  • „haram“ ist außerdem das Fleisch von Greifvögeln, Landtieren ohne Ohren z. B. Schlangen sowie Wildschweinen. Pferdefleisch und Eselfleisch sind ebenfalls verboten, da die Tiere zum Lastentragen bestimmt sind. Es darf nur das Fleisch von geschlachteten Tieren verzehrt werden, d. h. das Fleisch darf nicht von Tieren stammen, die krepiert sind. Verboten ist auch der Verzehr von Opfertieren fremder Religionen. Ausdrücklich erlaubt ist der Verzehr von Fischen. Neben den verbotenen Lebensmitteln tierischer Herkunft fallen unter „haram“ auch berauschende und toxische Produkte pflanzlichen Ursprungs sowie Alkohol und alkoholische Getränke.

 

  • Neben den verbotenen Lebensmitteln tierischer Herkunft fallen unter „haram“ auch berauschende und toxische Produkte pflanzlichen Ursprungs sowie Alkohol und alkoholische Getränke.

 

Die Einteilung in „haram“ und „halal“ ist nicht immer so einfach. Durch die vielfältigen Vorgänge bei der Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln kann es zu Verunreinigungen kommen, das erlaubte Lebensmittel „haram“ werden lassen. Sie können durch verbotene Zusätze, wie beispielsweise Gelatine aus Schweinebestandteilen, Emulgatoren, Aromastoffe, Farbstoffe verunreinigt werden, oder auch unzureichend verpackt zusammen transportiert oder gelagert werden.

(Quelle: https://halal-zertifizierung.de/index.html#up ; Stand 09.08.2024)

Zur Sicherstellung der „Halal-Qualität“ der durch die Ferdinand Kreutzer-Sabamühle GmbH vertriebenen, eigens abgefüllten und verpackten Flüssigproduktgruppen (siehe Zertifikat), wurde der Abfüllprozess beider Standorte in Nürnberg und Drage erfolgreich durch die              KC – WHU International Certification e.K zertifiziert.